FAQ
Antworten auf praktische Fragen zu Ihrem Aufenthalt sowie Ihre Rechte und Pflichten als Patientin oder Patient.

Warum ein Aufenthalt in der Leukerbad Clinic? Was ist das Ziel?
Ob muskuloskelettale, internistische oder onkologische Rehabilitation sowie massgeschneiderte Gesundheitsprogramme: Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihren allgemeinen Gesundheitszustand nachhaltig zu verbessern und Ihre Genesung ganzheitlich zu fördern.
Die Schwerpunkte unserer Angebote:
- Muskuloskelettale Reha: Lindert Schmerzen (z. B. nach Operationen oder bei Rheuma/Arthrose), verbessert die Beweglichkeit und schenkt Ihnen maximale Selbstständigkeit für Alltag, Beruf und Sport zurück.
- Onkologische Reha: Unterstützt Sie beim körperlichen und mentalen Wiederaufbau nach einer Krebstherapie und hilft, Spätfolgen zu bewältigen.
- Internistische Reha: Stabilisiert Ihre Gesundheit bei chronischen oder akuten Erkrankungen der inneren Organe und stärkt Ihre Belastbarkeit.
- Gesundheitsprogramme: Setzen auf gezielte Prävention, Vitalisierung und Regeneration, um Ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten und Ihre Widerstandskraft zu stärken.
Dank unseres interdisziplinären Ansatzes und der Kombination aus moderner Medizin und Thermalwasser begleiten wir Sie individuell auf Ihrem Weg zu neuer Lebensqualität.
Praktisches
Mein stationärer Aufenthalt: Welche Hotelleistungen darf ich erwarten?
Die Hotelleistungen richten sich nach Ihrer Versicherungsklasse.
Allgemeine Abteilung:
- Zweibettzimmer
- Mahlzeiten im Restaurant La Cascade
- Aussenparkplatz
Halbprivate Abteilung:
- Einzelzimmer mit Balkon
- Innenparkplatz
- TV/Radio und WLAN
- Mittag- und Abendessen im Restaurant La Table de Goethe (Tagesmenü)
Private Abteilung:
- Einzelzimmer mit Balkon
- Innenparkplatz
- Tageszeitung
- TV/Radio und WLAN
- Mittag- und Abendessen im Restaurant La Table de Goethe (Tagesmenü)
- Zugang zum Spa
Ein Upgrade auf die Leistungen einer höheren Versicherungsklasse ist gegen Aufpreis möglich. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bei unserer Patientenaufnahme (Telefon +41 27 472 51 01) oder während des Aufenthalts beim Pflegepersonal.
Der Zugang zu den Thermalbädern und zum Spa steht unter dem Vorbehalt medizinischer Kontraindikationen.
Die Reinigung Ihres Zimmers
Ihr Zimmer wird täglich gereinigt. Bettwäsche und Handtücher werden bereitgestellt und regelmässig gewechselt. Der Bademantel ist in der halbprivaten und privaten Abteilung inbegriffen; in der allgemeinen Abteilung kann er für CHF 24.– gemietet werden. Für Ihre persönliche Wäsche steht gegen Bezahlung ein Wäscheservice zur Verfügung.
Das Telefon
Selbstverständlich können Sie Ihr Mobiltelefon benutzen. Möchten Sie ein Festnetztelefon im Zimmer, sagen Sie es dem Pflegepersonal: Unser technischer Dienst installiert es Ihnen. Wie in einem Hotel werden die Gesprächskosten für abgehende Anrufe mit einem Zuschlag von 25 % für den Unterhalt der Anlage verrechnet. Die Einzelheiten:
Für die Nutzung des Festnetztelefons bezahlen Sie eine einmalige Pauschale von CHF 30.–, die nicht zurückerstattet wird. Sie entspricht erfahrungsgemäss dem Betrag, den die meisten unserer Patientinnen und Patienten während eines Aufenthalts vertelefonieren.
Die Pauschale umfasst CHF 10.– Einrichtungskosten, die Miete des Telefons und ein Gesprächsguthaben von CHF 20.–.
Ist dieses Guthaben aufgebraucht, können Sie ohne Sperrung bis zu CHF 70.– weiter telefonieren.
Überschreiten Sie diese Grenze von CHF 70.–, wird Ihr Telefon automatisch gesperrt. An der Rezeption oder mit Hilfe des Pflegepersonals können Sie es wieder freischalten lassen: Sie bezahlen dann CHF 100.– – CHF 70.– zur Begleichung Ihrer Gespräche und CHF 30.– als neues, nicht rückerstattbares Guthaben. Die Anzahl Aufladungen ist unbegrenzt.
Weist Ihr Telefonkonto am Ende des Aufenthalts einen negativen Saldo aus, stellt Ihnen die Klinik eine Rechnung nach Hause zu.
Nachts bitten wir Sie, aus Rücksicht auf Ihre Ruhe und die Ihrer Zimmernachbarin oder Ihres Zimmernachbarn, Ihr Telefon so einzustellen, dass Sie keine Anrufe erhalten.
Ihre Post
Sie können Ihre Post an die Klinik umleiten lassen; sie wird Ihnen ins Zimmer gebracht. Verwenden Sie dafür folgende Adresse:
Leukerbad Clinic, Vorname und Name, Willy-Spühlerstrasse 2, 3954 Leukerbad
Habe ich in der Klinik Zugang zum Internet?
Ja. In den Gebäuden der Klinik steht Patientinnen, Patienten und Besuchenden ein WLAN zur Verfügung; den Zugangscode erhalten Sie beim Eintritt an der Rezeption. Je nach Versicherungsklasse ist der Zugang inbegriffen oder kostenpflichtig. Der Zugang ist nicht gefiltert: Bitte achten Sie selbst darauf, was minderjährige Angehörige aufrufen.
Wie ist die Verpflegung in der Klinik geregelt?
Die Mahlzeiten der allgemein versicherten Patientinnen und Patienten sowie das Frühstück für alle werden im Restaurant La Cascade serviert.
Halbprivat und privat Versicherte nehmen Mittag- und Abendessen im Restaurant La Table de Goethe ein. Allgemein Versicherte können den Tischservice im Restaurant La Table de Goethe gegen Aufpreis und mit Voranmeldung ebenfalls geniessen.
Müssen Sie keine spezielle Diät einhalten, haben Sie am Mittag die Wahl zwischen zwei Menüs:
- ausgewogen
- vegetarisch
Zusätzlich bieten wir zwei Wochenvorschläge an (kostenpflichtig).
Hat Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Diät verordnet, erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Menü; die Menüwahl entfällt dann. Auf Wunsch können Sie sich auch nach der Chrono-Ernährung® verpflegen.
Bitte geben Sie Lebensmittel, die Sie nicht essen, sowie allfällige Allergien schon im Gesundheitsfragebogen oder beim Pflegepersonal an, damit die Küche Ihre Mahlzeiten anpassen kann.
Alkohol kann mit Ihrer Therapie in Wechselwirkung treten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, während Ihres Aufenthalts darauf zu verzichten oder Ihre Ärztin, Ihren Arzt zu fragen. In manchen Fällen ist Alkohol aus medizinischen Gründen – etwa wegen Wechselwirkungen mit Medikamenten – streng untersagt.
Wie bezahle ich im Restaurant?
Damit Sie kein Bargeld bei sich haben müssen, erhalten Sie beim Eintritt gegen ein Depot einen elektronischen Badge. Sie laden ihn mit dem gewünschten Betrag auf und bezahlen damit alle Leistungen, die nicht in der Pauschale inbegriffen sind. Am Ende des Aufenthalts erhalten Sie den Restsaldo und das Depot zurück. Karten- und Barzahlung bleiben möglich.
Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten
Das Recht auf Information
Sie haben das Recht, klar und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, die Untersuchungen und die möglichen Behandlungen, deren Folgen und Risiken, die Prognose sowie die finanziellen Aspekte der Behandlung informiert zu werden.
Die freie und aufgeklärte Einwilligung
Keine Behandlung erfolgt ohne die freie und aufgeklärte Einwilligung der urteilsfähigen Patientin oder des urteilsfähigen Patienten – ob volljährig oder minderjährig. Sie haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen, eine Therapie abzubrechen oder die Klinik zu verlassen, wenn Sie das wünschen.
Patientenverfügung
Sie können Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Ihren Angehörigen oder Ihrer gesetzlichen Vertretung schriftlich festhalten, wie Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit betreut werden möchten.
Das Recht auf freie Wahl
Sie haben das Recht, in der öffentlichen Gesundheitseinrichtung Ihrer Wahl aufgenommen zu werden, sofern diese über ein freies Zimmer und die für die nötigen Leistungen erforderliche Ausstattung verfügt. Bei einer ambulanten Behandlung wählen Sie die Gesundheitsfachperson frei, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. Diese freie Wahl kann durch die gewählte Versicherungsdeckung eingeschränkt sein.
Berufsgeheimnis
Sie haben ein Recht auf Vertraulichkeit und auf Schutz Ihrer Privatsphäre. Das Geheimnis gehört Ihnen: Sie können Ihre Ärztin oder Ihren Arzt davon entbinden und erlauben, Informationen an Dritte weiterzugeben. Innerhalb der Klinik teilen die an Ihrer Betreuung beteiligten Gesundheitsfachpersonen das Geheimnis untereinander.
Vermuten Sie einen unerlaubten Zugriff auf Ihre Daten, sprechen Sie das Pflege- und Ärzteteam darauf an. Sie können auch eine Kontrolle der Zugriffe auf Ihr Dossier verlangen.
Sofern Sie nichts anderes wünschen, leiten wir beim Austritt die Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand und zu den erhaltenen Behandlungen an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt weiter – bei einer Verlegung an die zuständige Einrichtung – damit Ihre medizinische Betreuung nahtlos weitergeht.
Der Zugang zum Dossier
Sie haben das Recht, Ihr Dossier einzusehen und sich dessen Inhalt erklären zu lassen. Sie können grundsätzlich kostenlos Auszüge daraus erhalten, im Original oder als Kopie, und sie einer Gesundheitsfachperson Ihrer Wahl übergeben.
Das Recht auf Begleitung
Wer in einer Gesundheitseinrichtung behandelt wird, hat während des gesamten Aufenthalts Anspruch auf Beistand und Beratung. Sie haben das Recht auf die Unterstützung Ihrer Angehörigen und darauf, mit ihnen in Kontakt zu bleiben. Auf Wunsch können Sie eine externe Begleitperson beiziehen.
Zwangsmassnahmen
Zwangsmassnahmen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise kann eine Ärztin oder ein Arzt sie nach Rücksprache mit dem Pflegeteam anordnen, wenn eine Patientin oder ein Patient die eigene Gesundheit oder Sicherheit oder diejenige anderer Personen ernsthaft gefährdet. Die Massnahme muss verhältnismässig sein, und weniger einschneidende Mittel müssen zuvor versagt haben.
Ausgang und Spaziergänge
Zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, vor jedem Ausgang in der Umgebung der Klinik unser Pflegepersonal zu informieren. Wer das Dorf verlassen möchte, braucht eine ärztliche Zustimmung.
Beanstandungen und Qualitätsprozess
Haben Sie Grund zu einer Beanstandung, können Sie über die Rezeption ein Gespräch mit der Qualitätsverantwortlichen der Klinik vereinbaren. Falls nötig, stehen Ihnen auch die Vermittlungs- und Beschwerdestellen der Dienststelle für Gesundheitswesen des Kantons Wallis offen (www.vs.ch).
Zudem arbeiten wir mit einem Institut zusammen, das die Qualität von Spitalleistungen erhebt. Dafür geben wir administrative Daten weiter, soweit es das Gesetz erlaubt. Möchten Sie an einer solchen Befragung nicht teilnehmen, teilen Sie es bitte unserer Rezeption mit.
Weitere Bestimmungen
Bitte beachten Sie auch das Klinikreglement.